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INFORMATIONEN FÜR PATIENT*INNEN

ÄRZTLICHE VERORDNUNG

Je nachdem, welche Auffälligkeiten Sie bei sich oder Ihrem Kind bemerken, können Sie eine*n Ärzt*in z.B. aus den Bereichen Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, HNO-Heilkunde, Phoniatrie, Neurologie, Kieferorthopädie oder Zahnmedizin aufsuchen, um den Therapiebedarf feststellen und eine Verordnung für Logopädie ausstellen zu lassen.

KOSTENÜBERNAHME

Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Für Kinder und Jugendliche werden die Kosten im vollen Umfang durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres sind ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10€ Rezeptgebühr pro Verordnung zu erbringen. Der Eigenanteil entfällt, wenn Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke).

Unter den privaten Krankenkassen gibt es Unterschiede je nach Leistungstarif und individuellem Versicherungsvertrag. 

WIE LÄUFT EINE LOGOPÄDISCHE THERAPIE AB?

Voraussetzung für die Aufnahme einer logopädischen Therapie ist eine vom Arzt oder von der Ärztin ausgestellte Heilmittelverordnung. Beim ersten Termin mit der Logopädin findet zunächst ein Erst- bzw. Anamnesegespräch statt, dann erfolgt eine gezielte logopädische Diagnostik sowie die Erstellung des Behandlungsplans mit der gemeinsamen Festlegung der Therapieziele.
Danach wird mit der regelmäßig frequentierten Therapie begonnen. Die Behandlung findet in der Regel 1-2 Mal in der Woche, für gewöhnlich in Einzeltherapie statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B. nach einem Schlaganfall oder bei einer Stimmstörung, kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden. Je nach Störungsbild kann eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten dauern.
In der Regel verordnet der Arzt oder die Ärztin 10 Therapieeinheiten pro Verordnung. Danach erhält der Arzt oder die Ärztin von der Therapeutin einen Bericht, in dem eine Empfehlung zur Fortsetzung oder der Abschluss der Therapie erläutert wird. Die Gesamtdauer der Therapie variiert je nach Störungsbild und Schweregrad der Störung. Manchmal sind auch Pausen in der Therapie sinnvoll.

WIE SIEHT ES MIT WARTEZEITEN AUS?

Wir bieten eine zeitnahe Aufnahme des Therapiebeginns. Bei Bedarf und passender Indikation kann die Therapie auch hochfrequent durchgeführt werden.

HAUSBESUCHE

Bei Bedarf und medizinischer Indikation tätigen wir auch Hausbesuche bei Ihnen im Haus, in der Seniorenresidenz, in der Tagesklinik oder im Pflegeheim. Die Indikation zum Hausbesuch muss vom Arzt festgestellt und auf der Verordnung vermerkt sein.

FAQ: FAQ
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